Die Jugend ist eine bewegte Zeit, auf der Suche nach Orientierung und Lebenssinn wird viel ausprobiert und erkundet. Immer wieder wird dabei auch über die Stränge geschlagen, manchmal nur geringfügig, manchmal heftig. Die Folge kann eine Anzeige wegen Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung oder anderes und ein Ermittlungsverfahren sein. Es ist die Frage von Schuld oder Unschuld zu klären, bei erwiesener Täterschaft sind die Konsequenzen zu tragen.
Das Jugendstrafrecht bietet eine breite Palette von Möglichkeiten der Ahndung, sie reichen von Weisungen über Auflagen bis hin zu Arrest und Freiheitsstrafen. Es gibt ein spezielles Ausgleichsverfahren und den Täter-Opfer-Ausgleich. Um hier den richtigen Weg zu finden, berate ich Sie umfassend und vertrete Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden, Institutionen und bei Gericht.