Das Hochschul- und Bafögrecht ist mein langjähriger Interessen-schwerpunkt. Schon als Studentin war ich auf diesem Gebiet aktiv und habe mich für die Interessen der Studierenden eingesetzt. Als Rechtsanwältin führe ich diesen Interessenschwerpunkt weiter.
Das Hauptaugenmerk im Bafög-Recht lag/iegt in den Jahren ab 2003 (Beginn des automatisierten Datenabgleichs) in der Beratung und Vertretung von BafögempfängerInnen, die Betroffene des Datenabgleichs waren und sind. Ich vertrete sie gegenüber den zuständigen Studentenwerken oder kommunalen Leistungsträgern und falls erforderlich vor den Verwaltungsgerichten. (siehe auch Hinweise zum BAföG)
Ebenso vertrete ich BafögempfängerInnen (Schüler und Studierende) zu allen Fragen bei der Beantragung von Ausbildungsförderung nach BAföG, bei Schwierigkeiten nach einem Studiengangwechsel/Fachwechsel, bei Förderungsproblemen wegen Nichtbestehen von Prüfungen (Höchstförderungsdauer), bei Anrechnung von Wohneigentum oder eigenem Einkommen u.v.m., also bei allen Problemen, die rund um die Beantragung und die Rückzahlung von BAföG entstehen können.